Unwetterschäden

Welche Schäden deckt meine Eigenheimversicherung eigentlich?

Beschädigungen des Eigenheims durch Unwetter häufen sich. Ob Hagel, Hochwasser oder Sturm, ganze Landstriche sind oft schwer von Wetterkapriolen betroffen. 

Doch welche Schäden deckt meine Eigenheimversicherung eigentlich und welche sind lediglich aufgrund besonderer Vereinbarungen gedeckt?

In der Sturmversicherung jeder aktuellen Gebäudeversicherungspolizze sind grundsätzlich folgende Risiken versichert: 

  • Sturm: Jegliche Böen, die über 60 km/h erreichen gelten für die Versicherung als Sturm, und Beschädigungen, die daraus am Eigenheim entstehen, sind von der Versicherung gedeckt
    Da die Frage von Kunden oftmals gestellt wird – es gibt keine Einschränkungen nach oben hinsichtlich der Sturmgeschwindigkeit
  • Hagel: Beschädigungen am Gebäude durch Hagel sind von der Polizze bis zur Höchsthaftungssumme gedeckt
  • Schneedruck: Auch Beschädigungen am Gebäude aufgrund von Schneedruck sind gedeckt
  • Erdrutsch: Hangrutschungen bestehend aus zwei Drittel Stein bzw. Erde und maximal ein Drittel Wasser, sind gedeckt. (Nicht verwechseln mit Mure – siehe unten)


In den Bereich der Naturkatastrophen, welcher in der Versicherung nur begrenzten Schutz findet, fallen folgende Risiken:

  • Hochwasser und Überschwemmung
  • Muren: Hangrutschungen bestehend aus zwei Drittel Wasser und ein Drittel Stein (meist nach starken Niederschlägen in dem Bereich)
  • Wasser-Rückstau
  • Erdbeben
  • Schneelawinen

Diese genannten Naturkatastrophen finden im Standard-Produkt zumeist eine mit € 5.000.- - € 8.000.- begrenzte Deckung für das Gebäude, die gleiche Summe steht auch für den Inhalt zur Verfügung (sofern mitversichert).

Haben Sie Interesse an der Erhöhung dieser Summen und an weiteren Informationen zu Deckungserweiterungen für künftige Naturkatastrophen?

Kontaktieren Sie uns am besten noch heute per Telefon oder E-Mail
Ihr persönlicher Betreuer und das Team der Activa OG beraten Sie gerne.


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